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Vertrieb

Kommissionsvertrag — Verkauf in fremdem Namen

Garage verkauft ein Fahrzeug im Namen und auf Rechnung des Eigentümers gegen Provision — kein Eigenmittel-Einsatz, aber geringere Marge.

Beim Kommissionsvertrag (Art. 425 ff. OR) verkauft die Garage ein Fahrzeug im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Eigentümers. Sie tritt nach aussen als Verkäufer auf, behält aber nur eine Provision — das Risiko und der Erlös bleiben beim ursprünglichen Halter.

Wann ist das sinnvoll?

  • Privatperson will Auto verkaufen, hat aber keine Käufer-Reichweite
  • Garage will Eigenkapital schonen (kein Ankauf nötig)
  • Hochwertige oder schwer verkäufliche Fahrzeuge (Oldtimer, Sportwagen)
  • Vor allem im Premium-Segment etabliert

Stand: 7. Mai 2026 · Verfasst von Carlusion · Diese Erklärung dient der Übersicht und ist keine Rechtsberatung.

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