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Recht

GwG — Geldwäschereigesetz

Verpflichtet Garagen zu Identifikations- und Dokumentationspflichten bei Bargeschäften — relevante Schwelle ab CHF 100'000.

Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) verpflichtet auch Garagen und Autohändler zu Sorgfaltspflichten, sobald Bargeld in grösseren Beträgen entgegengenommen wird.

Wann greift die GwG-Sorgfaltspflicht?

  • Barzahlung ≥ CHF 100'000 → Identifikationspflicht des Vertragspartners
  • Verdachtsmomente auf illegale Herkunft → Meldepflicht an MROS
  • Wirtschaftlich Berechtigte feststellen, falls abweichend vom Käufer
  • Dokumentation aufbewahren (10 Jahre, OR 958f)

Stand: 7. Mai 2026 · Verfasst von Carlusion · Diese Erklärung dient der Übersicht und ist keine Rechtsberatung.

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