Zurück zum Glossar

Behörde

Kollektivschild — Händler-Wechselkennzeichen

Händler-Wechselkennzeichen, das eine Garage für nicht-immatrikulierte Fahrzeuge nutzt — z.B. Probefahrten, Überführungen.

Das Kollektivschild (auch Händler-Wechselschild) erlaubt es einer Garage oder einem Autohändler, beliebige nicht-immatrikulierte Fahrzeuge im Strassenverkehr zu bewegen — z.B. für Probefahrten mit Kunden, für Überführungen vom Importeur oder für Werkstatt-Tests nach Reparaturen.

Was darf mit Kollektivschild passieren?

  • Probefahrten mit potenziellen Käufern
  • Überführungsfahrten (vom Importeur, von einer Auktion)
  • Werkstatt-Probefahrten zur Funktionsprüfung
  • Fahrten zur MFK oder zur Reparaturwerkstatt

Stand: 7. Mai 2026 · Verfasst von Carlusion · Diese Erklärung dient der Übersicht und ist keine Rechtsberatung.

Verwandte Begriffe

Mit Carlusion sparst du dir das Auswendiglernen.

Die Garagen-Software, die OR, ZertES, MwSt-Margenbesteuerung und QR- Rechnung von Anfang an richtig macht — damit du dich auf den Verkauf konzentrieren kannst.

Auf die Warteliste