Behörde
Kollektivschild — Händler-Wechselkennzeichen
Händler-Wechselkennzeichen, das eine Garage für nicht-immatrikulierte Fahrzeuge nutzt — z.B. Probefahrten, Überführungen.
Das Kollektivschild (auch Händler-Wechselschild) erlaubt es einer Garage oder einem Autohändler, beliebige nicht-immatrikulierte Fahrzeuge im Strassenverkehr zu bewegen — z.B. für Probefahrten mit Kunden, für Überführungen vom Importeur oder für Werkstatt-Tests nach Reparaturen.
Was darf mit Kollektivschild passieren?
- Probefahrten mit potenziellen Käufern
- Überführungsfahrten (vom Importeur, von einer Auktion)
- Werkstatt-Probefahrten zur Funktionsprüfung
- Fahrten zur MFK oder zur Reparaturwerkstatt
Stand: 7. Mai 2026 · Verfasst von Carlusion · Diese Erklärung dient der Übersicht und ist keine Rechtsberatung.
Verwandte Begriffe
- FahrzeugausweisHalterdokument, das beim Strassenverkehrsamt ausgestellt wird und ein konkretes Fahrzeug einem Halter zuordnet.
- WechselschildErlaubt einem Halter, mit demselben Kennzeichen abwechselnd zwei Fahrzeuge zu bewegen — spart Steuern und Versicherungsprämien.
- HalterhaftpflichtObligatorische Haftpflichtversicherung für jedes Schweizer Motorfahrzeug — Voraussetzung für die Immatrikulation.
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