Funktion · ZertES-Signatur

ZertES-Signatur — gerichtsfest, in 60 Sekunden, ohne Drucker.

Carlusion integriert die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach Schweizer ZertES-Recht direkt in den Kaufvertrag-Workflow. Käufer signiert auf seinem Handy. Volle Beweiskraft im Schweizer Gericht.

Was Carlusion liefert

  • QES nach ZertES Art. 14 — gerichtsfest gleich wie eigenhändige Unterschrift (OR Art. 14 Abs. 2bis)
  • Skribble als ZertES-zertifizierter Schweizer Provider — Daten in Zürich
  • 60-Sekunden-Workflow: Klick → SMS → Käufer signiert auf Handy
  • SwissID oder SMS-OTP — beide ZertES-konform identifiziert
  • Audit-Trail mit Zeitstempel + IP-Hash im PDF eingebettet
  • Im Plan Pro unbegrenzt inkludiert; Plan Starter via Add-on (CHF 49/Mt., 30 inkl.)

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen QES, AES und SES?
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SES (einfache, eingescannte Signatur) hat KEINE Beweiskraft. AES (fortgeschritten) ist Identität-geprüft, aber nicht zertifiziert. QES (qualifiziert) ist die höchste Stufe — gleichgestellt mit der eigenhändigen Unterschrift. Carlusion nutzt QES.
Brauchen Käufer dafür die SwissID?
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Nein. SwissID ist die schnellste Methode (5 Sek.), aber Skribble bietet auch SMS-OTP für Käufer ohne SwissID. Beides erfüllt ZertES-Anforderungen.
Funktioniert das auch international?
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Für CH-Verträge ja — QES nach ZertES gilt. Für EU-Käufer mit eIDAS-Konformität auch (eIDAS und ZertES sind kompatibel). US-Käufer können per SMS-OTP signieren, aber dann ist die Beweiskraft auf Schweizer Recht beschränkt.