ZertES & QES: Wann ist eine elektronische Signatur in der Garage rechtsverbindlich?
Wer einen Kaufvertrag rechtsverbindlich elektronisch signieren will, braucht in der Schweiz eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES). Was das konkret heisst — und wo Garagen heute noch falsch unterschreiben.
Drei Arten elektronischer Signaturen — nur eine zählt
Das Schweizer Recht kennt drei Stufen elektronischer Signaturen: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte. Nur die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach Art. 14 Abs. 2bis OR der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
- Einfache elektronische Signatur — z. B. eingescannte Unterschrift. Beweiswert gering, für formfreie Verträge ausreichend, für Kaufverträge problematisch.
- Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) — eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, aber ohne qualifiziertes Zertifikat. Im Streitfall müssen Sie die Signatur einzeln beweisen.
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES) — ausgestellt von einem in der Schweiz anerkannten Vertrauensdienst. Gleicher Beweiswert wie eine handschriftliche Unterschrift.
Warum die QES für den Autohandel zählt
Ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug ist im Schweizer Recht formfrei — Sie könnten ihn theoretisch mündlich abschliessen. In der Praxis steht aber bei Streitfällen (Mängelrechte, Garantie, Eigentumsübergang) immer die Frage im Raum: Wer hat was unterschrieben?
Mit einer QES haben Sie die gleiche Beweisqualität wie auf Papier — und sparen sich Druck, Kuvert, Postweg, Scan, Ablage. Bei einem Vertrag pro Tag sind das schnell 30 Minuten — pro Vertrag.
Drittanbieter, nicht selbst gebastelt
Eine QES kann nur von einem in der Schweiz zugelassenen Vertrauensdienst ausgestellt werden. In der Praxis sind das aktuell vor allem SwissID und Swisscom Sign. Carlusion bindet beide an — die Signatur erfolgt direkt im Browser oder Tablet, ohne Hardware.
So läuft eine QES-Signatur in Carlusion
- Vertrag ist erstellt, Käufer und Verkäufer sind erfasst.
- Carlusion sendet einen Signatur-Link an den Käufer (E-Mail oder QR-Code im Showroom).
- Käufer authentisiert sich über SwissID oder Swisscom-Sign-App (einmaliges Setup, danach 2-Klick).
- Signatur erfolgt — Carlusion erhält das signierte PDF mit Zertifikatskette zurück und legt es revisionssicher ab.
- Verkäufer signiert auf dem Tablet oder am Bildschirm — der Vertrag ist abgeschlossen.
Häufige Stolperfallen
- DocuSign und Adobe Sign — sind in der Schweiz nicht standardmässig QES-konform. Es braucht ein Add-on und einen schweizerischen Vertrauensdienst im Hintergrund.
- Eingescannte Unterschrift im PDF — keine elektronische Signatur im rechtlichen Sinn, sondern ein Bild.
- Tablet-Unterschrift mit Stift — fortgeschrittene Signatur, aber nicht qualifiziert. Beweiswert eingeschränkt.
Was kostet die QES?
Die Kosten beim Vertrauensdienst liegen typischerweise bei 1–3 CHF pro Signatur. In Carlusion ab dem Pro-Tarif sind unbegrenzte QES-Signaturen über SwissID und Swisscom Sign inklusive — keine Stückgebühr.
Fazit
Wenn Sie regelmässig Kaufverträge abschliessen, gibt es heute keinen guten Grund mehr für Papier. QES gibt Ihnen die gleiche Rechtssicherheit, spart Zeit und reduziert Fehler. Wichtig ist nur: nicht jede 'elektronische Signatur' ist eine QES.
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